Schadensersatz

Haftpflicht im Verein

Viele Vereine haben eine Vereinshaftpflichtversicherung für ihre Organe abgeschlossen. Doch darüber hinaus lohnt es sich, auch über eine Vermögensschaden- und D&O-Haftpflicht nachzudenken oder über ein entsprechendes Kombi-Produkt, das alle drei Sparten miteinander verbindet. Denn die Vereinshaftpflicht hat Lücken, die für die Betroffenen teuer werden können.

Vereine sind aus dem Leben vieler Bundesbürger nicht mehr wegzudenken. Sei es der Sportverein, Kulturverein oder ein Verein zu karitativen Zwecken: sie sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Miteinanders. Sie bringen Menschen zusammen und ermöglichen einen Austausch zwischen Gleichgesinnten. Nicht umsonst ist das Substantiv aus dem Verb „vereinen“ hervorgegangen, was bekanntlich ein Synonym für „zusammenbringen“ ist.

Dass viele Vereine eine Vereinshaftpflicht für ihre Mitglieder abschließen, ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Schließlich muss jede für einen Verein tätige Person, ob ehrenamtlich oder fest angestellt, Schäden ersetzen, die sie Dritten zufügt (§ 823 BGB). Darüber hinaus empfiehlt es sich, über zwei weitere Arten von Haftpflicht-Policen nachzudenken, die ebenfalls hohe Schadenforderungen abwenden können: sowohl für den Verein als auch die betroffene Privatperson.

Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung

Eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich deshalb, weil eine „reine“ Vereinshaftpflicht oft keine Vermögensschäden absichert, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen. Sondern nur Personen- oder Sachschäden. Aber auch Vermögensschäden können einen Verein an den Rand des Ruins bringen. Hierfür zwei Beispiele: eine Mitarbeiterin gerät privat in die Schuldenfalle und veruntreut Vermögen des Vereins. Oder ein Mitglied vergisst, Fördermittel rechtzeitig zu beantragen, so dass bestimmte Projekte vor dem Aus stehen. In beiden Fällen würde eine Vermögensschaden-Police, abhängig vom Vertrag, für den entstandenen Schaden aufkommen.

Allerdings sichert die Vermögensschaden-Haftpflicht nur das Vermögens des Vereins und nicht das Privatvermögen der beteiligten Personen. Hierfür ist eine eigene Versicherung notwendig: die sogenannte D&O-Haftpflichtversicherung. „D&O“ steht für „Directors and Officers“, handelt es sich doch um Verträge, die ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum stammen. Eine weitere geläufige Bezeichnung ist „Managerversicherung“, wobei sich auch andere Organe eines Vereins mit einer solchen Police versichern können. Hierbei gilt es zu bedenken, dass Vereinsorgane gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit ihrem vollen Privatvermögen für Schäden haften, die sie während ihrer Vereinsarbeit verursachen.

Am fehlenden Versicherungsschutz soll es jedenfalls nicht liegen, dass sich Menschen im Verein engagieren können. Auch für Vereine mit kleinem Geldbeutel gibt es den passenden Schutz. Auf dem Markt sind überdies „Kombi-Produkte“ erhältlich, die Elemente aus der Vereins-, Vermögens- und D&O-Versicherung miteinander verknüpfen und im Paket oft etwas billiger sind. Ein Beratungsgespräch klärt, welche weiteren Policen für Vereine infrage kommen!

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